
Grundsätzlich muss eine Lerntherapie privat bezahlt werden. Wenn eine Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen nach §35a SGB VIII bewilligt wurde, ist eine komplette Kostenübernahme durch die Region Hannover oder eine Bezuschussung durch die Stadt Hannover (Zuzahlung und 24-Stunden-Absageregelung) möglich. Grundlage hierfür ist u.a. eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik.

