Kostenübernahme

Eine Lerntherapie wird grundsätzlich privat bezahlt. Wenn eine Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen nach §35a SGB VIII bewilligt wurde (Grundlage hierfür ist u.a. eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik), ist nach §29 SGB IX über das persönliche Budget eine überwiegende Kostenübernahme durch die Region Hannover und die Stadt Hannover möglich. Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gerne an.