Kostenübernahme

Abrechnung Jugendamt

Eine komplette Kostenübernahme durch die Region Hannover und eine Bezuschussung durch die Stadt Hannover ist möglich, wenn eine Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen nach §35a SGB VIII bewilligt wurde. Grundlage hierfür ist u.a. eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik. Natürlich kann die Lerntherapie auch privat bezahlt werden. Achtung: zur Zeit nehme ich keine Kinder aus der Stadt Hannover auf, für Regionskinder gibt es eine Warteliste!
Beratung erhalten Eltern und Kinder hier:

Region Hannover
Team Fachbereich Jugend, Tel.: 0511 / 616-23258

Stadt Hannover, Tel: 0511 / 616-24572