Kostenübernahme

Abrechnung Jugendamt

Grundsätzlich muss eine Lerntherapie privat bezahlt werden. In Ausnahmefällen ist eine komplette Kostenübernahme durch die Region Hannover oder eine Bezuschussung durch die Stadt Hannover (Zuzahlung und 24-Stunden-Absageregelung) möglich, wenn eine Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen nach §35a SGB VIII bewilligt wurde. Grundlage hierfür ist u.a. eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik.